Spenden
Wenn Sie uns finanziell unterstützen wollen, überweisen Sie Ihre Spende bitte an
Die Frühlinge e.V.
KSK Ludwigsburg
IBAN: DE25 6045 0050 0030 0496 15
BIC: SOLADES1LBG
Verwendungszweck: Adresse des Spenders
Finanzielle Zuwendungen werden direkt und unbürokratisch und ausschließlich zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Unkosten, die der Elterninitiative natürlich auch entstehen, werden durch Mitgliedsbeiträge und nicht durch Spenden abgedeckt.
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke als Verein anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt gilt:
- Für eine Spende bis 200 EUR der Kontoauszug.
- Für eine Spende ab 200 EUR erhalten Sie von uns auf jeden Fall eine Zuwendungsbescheinigung.
(Bitte hierfür unbedingt Adresse im Verwendungszweck angeben oder Zuwendungsbescheinigung schriftlich beim Verein anfordern!).
Flyer mit SEPA-Mandat um regelmäßige Spenden bequem per Lastschrift einziehen zu lassen:
Hierzu ein Auszug aus den Seiten des Bundesfinanzministeriums vom 07.02.2008:
Die wichtigsten Verbesserungen (der neuen Spendenregelungen, Anm. B. Römer):
Stichwort Spendenquittung (Zuwendungsnachweis)
Bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 100 Euro [Glossar] reichte bisher unter bestimmten Voraussetzungen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis aus. Diese Grenze für den vereinfachten Nachweis wurde auf 200 Euro verdoppelt. Die Verdoppelung spart gemeinnützigen Organisationen Zeit und Geld. Für die Geberseite ist das ebenfalls bequemer.
Stichwort Absetzbarkeit
Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Spendenabzug wurden erheblich vereinfacht und ausgeweitet. Statt früher 5 beziehungsweise 10 Prozent können Spenden und – unter bestimmten Voraussetzungen auch - Mitgliedsbeiträge nunmehr bis zu einem Betrag, der 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendenden entspricht, steuerlich geltend gemacht werden.
Stichwort Fristregelungen
Neu ist, dass Zuwendungen, die sich im Jahr der Zuwendung steuerlich nicht auswirken konnten - ohne zeitliche Begrenzung - vortragsfähig sind. Das heißt, wer zum Beispiel 2007 über 20 Prozent seines Gesamtbetrags der Einkünfte gespendet hat, kann den nicht berücksichtigten Betrag auch noch in den folgenden Jahren absetzen.
Gezielter fördern, wirkungsvoller helfen
Mit den Erleichterungen wird die Arbeit gemeinnütziger Organisationen stärker gefördert. Zum einen verringert sich für Stiftungen und Non-Profit-Organisationen der Verwaltungsaufwand deutlich. Film-, Museums- und Theaterförderer können sich freuen: Wer Mitglied in einem Kulturförderverein ist und dafür als Gegenleistung Freikarten erhalten hat, konnte den Mitgliedsbeitrag bisher nicht steuerlich geltend machen. Das ist nun anders.
Die Neuregelungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2007.